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Anlagen und Betriebsmitteln |
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Organisatorischer Ablauf |
wird nach Abschluss sämtlicher Prüfungen wahlweise in gedruckter Form oder auf Datenträger dem Auf- traggeber übergeben. Zur besseren Übersicht ist eine Aufteilung der Gerätemessdaten nach einzelnen Sachgebieten oder Abteilungen möglich. Der Auftragnehmer prüft alle am Netz betriebenen Geräte (keine Telefone oder batteriebetriebenen Geräte). Dabei werden Geräte oder z.B. Ver- längerungskabel, die nicht zugeord- net werden können, durch geeignete Systeme gekennzeichnet. Handgeführte Elektrogeräte in Werkstätten (Bohrmaschinen, Winkelschleifer usw.) werden bei einer Fehlerquote unter 2% einjährig geprüft. Bei stark beanspruchten Geräten mit einer Fehlerquote größer 2% sind gemäß BGV A3 die Prüfungen halb- jährig durchzuführen. Computer, Monitore, Drucker, Aktenvernichter o.ä. sind alle zwei Jahre zu prüfen. |
Privat genutzte Geräte im Betrieb unterliegen denselben Prüfbedingungen und sind jährlich zu prüfen. Entsprechen die Geräte nicht mehr den Prüfungsanforder- ungen, werden sie entweder repariert oder stillgelegt. Bei Stilllegung ist die entsprechende Abteilung zu informieren und die Geräte sind von der Prüfliste zu streichen. ![]() Zusätzlich bieten wir an: Sicherheitsprüfung an ortsfesten Elektrogeräten nach DIN VDE 0701 Teil 1 bis 260 und DIN VDE 0702 Teil 1 Nach Besichtigung der zu prüfenden Anlagen erstellen wir für Sie kostenfrei ein unver- bindliches Angebot. |
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