Sicherheitsprüfungen von elektrischen
    Anlagen und Betriebsmitteln

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  BGV A3-Prüfungen

Im Energiewirtschaftsgesetz, dem
Gesetz über technische Arbeitsmittel
und den Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften wird
gefordert, dass hinsichtlich Sicherheit
elektrischer Anlagen und Betriebs-
mittel die anerkannten Regeln der
Technik, also DIN VDE-Bestimmungen zu beachten sind.

Tragbare, ortsveränderliche elek-
trische Geräte oder Werkzeuge, wie
zum Beispiel Elektrowerkzeuge,
Elektro-Wärmegeräte, Leuchten,
Geräte der Informations- und
Unterhaltungselektronik sowie An-
schluss- und Verlängerungsleitungen
aller Art sind häufiger sicherheits-
mindernden Einflüssen ausgesetzt
als fest installierte Anlagen.
Mechanische Beschädigungen oder
die Einflüsse von Feuchtigkeit, Staub,
aggressiven Dämpfen und
allgemeiner Verschmutzung erhöhen
erheblich die Gefahr von Elektro-
unfällen. Um dieser Art von vermeid-
baren Unfällen vorzubeugen, legt die
VDE-Prüfstelle bestimmte Prüfungen
und Grenzwerte fest.

  Unternehmen, die in der Lage sind, die durchge-
führten Prüfungen durch Prüfprotokolle zu belegen,
schützen sich vor straf- und haftungsrechtlichen
Folgen.

Sicherheitprüfung in drei Schritten
nach den Bestimmungen des Energiewirtschafts-
gesetz, Gerätesicherheitsgesetz (Niederspannungs-
richtlinien) und BGV A3 (VBG 4):

 1. Besichtigen
Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel auf äußerliche Mängel; Schaltpläne, Betriebs-
anleitungen und Beschriftung von Stromkreisen und
Typenschildern müssen vorhanden sein;
Einrichtung zur Unfallverhütung und Brandbekämpf-
ung muss vollständig und mängelfrei zur Verfügung stehen.

 
 
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