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Anlagen und Betriebsmitteln |
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Im Energiewirtschaftsgesetz, dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften wird gefordert, dass hinsichtlich Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebs- mittel die anerkannten Regeln der Technik, also DIN VDE-Bestimmungen zu beachten sind. Tragbare, ortsveränderliche elek- trische Geräte oder Werkzeuge, wie zum Beispiel Elektrowerkzeuge, Elektro-Wärmegeräte, Leuchten, Geräte der Informations- und Unterhaltungselektronik sowie An- schluss- und Verlängerungsleitungen aller Art sind häufiger sicherheits- mindernden Einflüssen ausgesetzt als fest installierte Anlagen. Mechanische Beschädigungen oder die Einflüsse von Feuchtigkeit, Staub, aggressiven Dämpfen und allgemeiner Verschmutzung erhöhen erheblich die Gefahr von Elektro- unfällen. Um dieser Art von vermeid- baren Unfällen vorzubeugen, legt die VDE-Prüfstelle bestimmte Prüfungen und Grenzwerte fest. |
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| Unternehmen, die in der Lage sind, die durchge- führten Prüfungen durch Prüfprotokolle zu belegen, schützen sich vor straf- und haftungsrechtlichen Folgen. Sicherheitprüfung in drei Schritten nach den Bestimmungen des Energiewirtschafts- gesetz, Gerätesicherheitsgesetz (Niederspannungs- richtlinien) und BGV A3 (VBG 4): Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebs- mittel auf äußerliche Mängel; Schaltpläne, Betriebs- anleitungen und Beschriftung von Stromkreisen und Typenschildern müssen vorhanden sein; Einrichtung zur Unfallverhütung und Brandbekämpf- ung muss vollständig und mängelfrei zur Verfügung stehen. |
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